Ab dem 01.11.2022 sind Besuche im Haus Sonnenschein wie folgt möglich:
Beim Betreten unserer Einrichtung halten Sie bitte folgende Unterlagen unaufgefordert bereit:
- Immunitätsnachweis (Impf- bzw. Genesenennachweis) + negativer Antigenschnelltest (nicht älter als 24h) + Personalausweis.
- Ungeimpfte Besucher/Innen müssen einen negativen P C R – Test (nicht älter als 48h) plus Personalausweis vorlegen.
- FFP2 Maskenpflicht für alle Besucher/Innen.
- Besuchszeiten täglich 11 Uhr bis 16 Uhr.
- Händedesinfektion beim Betreten und Verlassen der Einrichtung.
- Wir bitten um Unterstützung: Bringen Sie den Nachweis über einen negativen Antigen-Schnelltest von einer externen Teststation gleich zum Besuch mit! Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung 🙂